Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

1. Vertragsabschluss
Die Anmeldung für die Erlebniswochen hat schriftlich bei der Veranstalterin (Betina Siegle-Antunes) zu erfolgen; per E-Mail an info@siegle-antunes.ch oder b.siegle-antunes@gmx.ch. Mit der Anmeldung akzeptiert der oder die Teilnehmerin (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") als Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalterin. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalterin kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande.


2. Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Bei sämtlichen Angeboten der Veranstalterin wird eine gute Gesundheit und eine stabile psychische Verfassung des Teilnehmers vorausgesetzt. Der Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich, bereits bei der Anmeldung die Veranstalterin über eventuelle physische und/oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen, über die Einnahme von Medikamenten oder Unverträglichkeiten und Allergien zu informieren. Vor der Anmeldung holt er gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten ein.


3. Leistungen
Die Leistungen der einzelnen Angebote sind auf der Website der Veranstalterin – www.siegle-antunes.ch – ersichtlich. Nicht beschriebene Leistungen/Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

4. Hin- und Rückreise, Transfer
Die Hin- und Rückreise an die Zieldestination, deren Organisation und Kosten sind Sache des Teilnehmers. Auf Wunsch kann die Veranstalterin dem Teilnehmer eine Empfehlung für eine Flugverbindung abgeben und optional einen Transfer organisieren. Die Kosten für den Transfer gehen zulasten des Teilnehmers.


5. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei Zustellung der definitiven Reisebestätigung (d.h. sobald die Mindestteilnehmerzahl der entsprechenden Erlebniswoche erreicht ist und die Zimmerzuteilung erfolgt) wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig  (wenn nicht anders vereinbart). Der Restbetrag ist der Veranstalterin bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Treffen die Zahlungen nicht termingerecht ein, so kann die Veranstalterin den Vertrag auflösen und vom Teilnehmer die Rücktrittskosten (siehe unten) verlangen.


6. Annullierung durch den Teilnehmer oder durch die Veranstalterin


6.1. Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei einem Rücktritt vom Vertrag schuldet der Teilnehmer der Veranstalterin folgende Beträge:

  • Ab Anmeldung bis zur definitiven Reisebestätigung: CHF 60.00 Bearbeitungsgebühr
  • Ab definitiver Reisebestätigung bis 61 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Pauschalbetrages
  • 60 – 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Pauschalbetrages

Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Annullierung bei der Veranstalterin (bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen zählt der nächste Werktag).

 

6.2. Rücktritt durch die Veranstalterin
Eine kurzfristige Absage der gebuchten Reise infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder eines Streiks bleibt vorbehalten.

 

7. Preisanpassungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Programm und die Preise zu ändern. Die Preise können nur geändert werden für die Inanspruchnahme der von der Veranstalterin vermittelten Leistungen aus Gründen, für die sie nicht verantwortlich gemacht werden kann (z.B. höhere Taxen, Tarifänderungen von Unterkünften, Änderung von Devisenkursen, usw.). Die Veranstalterin orientiert den Teilnehmer so rasch wie möglich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. Erhöht sich der Totalpreis um 10 % oder mehr, hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Nachricht der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.


8. Programmänderungen
Programmänderungen vor oder während der Erlebniswochen können aus Witterungs- und anderen objektiven Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit notwendig werden. Die Veranstalterin Betina Siegle-Antunes ist 
ermächtigt, in einem solchen Falle ein ähnliches Programm anzubieten, was als korrekte Vertragserfüllung gilt.


9. Vorzeitiger Abbruch des gebuchten Angebots durch den Teilnehmer
Werden die gebuchten Erlebniswochen vorzeitig abgebrochen, kann der Betrag nicht rückerstattet
werden.

 

10. Versicherungen und Sicherheit
Versicherungen sind in jeder Hinsicht Sache des Teilnehmers. Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen. Jeder Teilnehmer muss über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inklusive Deckung der Rettungskosten verfügen. Der Teilnehmer reist und handelt auf eigenes Risiko. Für daraus resultierende Unfälle und/oder für entstehende Schäden übernimmt die Veranstalter keine Haftung.


11. Haftung
Jegliche Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.


12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Die Veranstalterin kann nur an ihrem Sitz in Richterswil eingeklagt werden.


13. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine jederzeitige Anpassung dieser AGB ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten. Die jeweils aktuelle
Version ist auf www.siegle-antunes.ch abrufbar.
Stand 18. Oktober 2025


Betina Siegle-Antunes · Tössweg 38 · 8805 Richterswil · www.siegle-antunes.ch · info@siegle-antunes.ch